Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Wir, die Firma Steinbauer Immobilien GmbH, werden nachfolgend im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Steinbauer Immobilien“ und der Vertragspartner „Kunde“ genannt.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle unsere Angebote und Verträge. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies von uns ausdrücklich bestätigt worden ist.
3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart oder wiederholt werden müssen.
II. Angebote
1. Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
2. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
III. Vertraulichkeit
1. Sämtliche durch uns erteilten Informationen und Unterlagen, ob in Schriftform, mündlich, elektronisch oder maschinell oder sonstiger Form, sind nur für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
2. Sollten durch eine unbefugte Weitergabe dieser Informationen oder Unterlagen an Dritte ein Vertrag oder sonstige entgeltliche Leistungen entstehen, gleich zwischen wem und welcher Art, so ist vom Kunden die vereinbarte Provision in voller Höhe oder eine Ausgleichzahlung bzw. Entschädigung an Steinbauer Immobilien zu zahlen.
IV. Haftungsbeschränkung – Verbot der Weitergabe an Dritte
1. Steinbauer Immobilien haftet unbeschränkt nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe von Steinbauer Immobilien vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
2. Im Übrigen ist die Haftung von Steinbauer Immobilien für Schäden, die Steinbauer Immobilien, deren gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursachen, auf eine Gesamtsumme in Höhe von € 250.000,00 beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
3. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Steinbauer Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer von Steinbauer Immobilien.
4. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
V. Haftungsbeschränkungen – Exposés
1. Die Exposés werden von Steinbauer Immobilien auf der Grundlage der Informationen des jeweiligen Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die Steinbauer Immobilien für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit Steinbauer Immobilien keine Gewähr übernimmt.
2. Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Unser Exposé ist daher keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung einer Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés unbegründet.
3. Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
VI. Provisionen
1. Sofern der Kunde von Steinbauer Immobilien ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten hat, bietet ihm Steinbauer Immobilien den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.
2. Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“) ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder dem Exposé ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- oder Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt.
3. Die Provision ist auch fällig, wenn nicht der Kunde, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zum Kunden steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung vom Kunden an diesen Dritten vermittelt wurde.
4. Bei Abschluss eines Hauptvertrages wird der Kunde Steinbauer Immobilien unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung stellen.
5. Eine Provision wird auch fällig, wenn weitere Flächen in der Liegenschaft innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Mietvertrages angemietet werden. Insofern gelten die im Exposé aufgeführten bzw. die im Vertrag vereinbarten Provisionen.
VII. Anzeige der Vorkenntnis
Sollte dem Kunden der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Steinbauer Immobilien hat – unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners – Anspruch auf die Provision, wenn Steinbauer Immobilien einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.
VIII. Pressemitteilungen / Veröffentlichungen
1. Sollte der Kunde eine Presseerklärung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen der erfolgten Transaktion abgeben, wird er Steinbauer Immobilien darin als Transaktionsberater benennen. Sollte die Transaktion aufgrund einer Vermarktung des Objekts über eine Online-Plattform von Steinbauer Immobilien erfolgen, wird der Kunde diese zusätzlich benennen.
2. Für den Fall, dass der Hauptvertragspartner des Kunden eine solche Presseerklärung oder sonstige Veröffentlichung vornimmt, wird der Kunde auf eine Benennung von Steinbauer Immobilien als Transaktionsberater und im Falle einer Vermarktung über die Online-Plattform zusätzlich auf eine Benennung dieser Plattform hinwirken. Anderenfalls ist Steinbauer Immobilien zu einer eigenen Veröffentlichung berechtigt.
IX. Vermarktung von Objekten auf den Online-Plattformen www.steinbauer.de und/oder www.steinbauerimmobilien.de
1. Steinbauer Immobilien ist berechtigt, die Objekte des Kunden auf den von Steinbauer Immobilien betriebenen Internetseiten www.steinbauer.de oder www.steinbauerimmobilien.de unter Verwendung der vom Kunden überlassenen Unterlagen und Informationen zu den Objekten online zu vermarkten (inklusive einer virtuellen Besichtigung etc.). Steinbauer Immobilien überprüft die Unterlagen nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde stellt Steinbauer Immobilien von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen Steinbauer Immobilien geltend machen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Steinbauer Immobilien unverzüglich über alle eintretenden Änderungen am Objekt zu informieren.
X. Gesetzlich geforderte Informationen über die Immobilie
1. Der Kunde ist verpflichtet, Steinbauer Immobilien alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung der Immobilie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Sollte der Kunde Steinbauer Immobilien gesetzlich geforderte Informationen vorenthalten und Steinbauer Immobilien aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollte Steinbauer Immobilien aufgrund dessen Gebühren oder sonstige Kosten auferlegt werden, stellt der Kunde Steinbauer Immobilien von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Gebühren frei.
XI. Online Streitbeilegung
1. Falls der Kunde einen Vertrag mit Steinbauer Immobilien als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischem Weg geschlossen hat, kann er im Streitfalle seine Beschwerde per E-Mail an info@steinbauer.de richten.
2. Unabhängig hiervon steht diesen Kunden die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungsplattform über http://ec.europa.eu/consumers/odr.
XII. Maßgebliche Version/Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Sonstiges
1. Der Kunde erhält diese allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich in deutscher Sprache, sie sind aber auch in englischer Sprache verfügbar. Die englische Version dient lediglich zu Lesezwecken. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich und nur diese ist rechtlich bindend.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Landgericht Wiesbaden. Steinbauer Immobilien ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Stand: Oktober 2019